Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Theodor Kuhlmann LTD keine Erlaubnis gemäß § 10 ZAG Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die Theodor Kuhlmann LTD, die ihren Sitz nicht angibt, wirbt per E-Mail „Mitarbeiter in Deutschland, Österreich und der Schweiz“ an. Aufgabe der Mitarbeiter soll die Bearbeitung und Weiterleitung von Ein- und Auszahlungen angeblicher Kunden der Theodor Kuhlmann LTD sein.
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Die Botschaft ist klar: Organisationen müssen die Verantwortung für ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck übernehmen. Es ist erfrischend zu sehen, dass eine Kultur der Offenheit…
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