Allgemeinverfügung Geschäftsguthaben für Genossenschaften für 2022

03 Januar 2022
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Raimund Röseler

Bekanntmachung der Allgemeinverfügung nach Art. 26 Abs. 3 und Art. 77 Abs. 1 lit. a), 78 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/873 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2020 (im Folgenden: CRR) und Art. 32 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014 der Kommission vom 07.01.2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderungen an Institute. Für alle Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 3d) Satz 1 KWG in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft, die gemäß Art. 6 Abs. 4 Unterabsatz 1 und Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15.10.2013 nicht der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank unterliegen, gilt Folgendes:
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Schluss mit der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke innerhalb der EU

29 Dezember 2021
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Die Europäische Kommission hat eine wichtige Initiative im Kampf gegen die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke vorgestellt. Mit dem vorgelegten Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Unternehmen in der EU, die keine oder nur eine minimale Geschäftstätigkeit unterhalten, keine Steuervorteile in Anspruch nehmen können und die Steuerzahler nicht finanziell belasten. Hierdurch werden auch faire Wettbewerbsbedingungen für die große Mehrheit der europäischen Unternehmen sichergestellt, die für die wirtschaftliche Erholung der EU eine entscheidende Rolle spielen. Außerdem wird dafür gesorgt, dass die normalen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler keine zusätzliche finanzielle Belastung tragen müssen, weil andere vermeiden wollen, ihren fairen Anteil zu zahlen. Mehr…

Digitale Abwicklungskonferenz

17 Dezember 2021

Die dritte BaFin-Konferenz zu aktuellen Abwicklungsthemen ist für den 11. März 2022 geplant und soll als digitale Veranstaltung stattfinden. Birgit Rodolphe, seit dem 1. November 2021 Exekutivdirektorin des Geschäftsbereichs Abwicklung und Geldwäscheprävention, wird ihre Sicht zum Stand der Abwicklungsplanung und zu den aktuellen Herausforderungen des Abwicklungsregimes erläutern. Bei der Veranstaltung sind Vorträge von BaFin-Expertinnen und -Experten zum Meldewesen des Abwicklungsregimes, zu den Anforderungen an die Abwicklungsfähigkeit sowie zu den Bail-in Rundschreiben und Merkblättern der BaFin geplant. Im Anschluss besteht jeweils die Möglichkeit zum interaktiven Austausch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, Fragen und Anregungen zu den Vorträgen schriftlich vorab und auch während der Veranstaltung einzureichen. Mehr…

Erklärung von Präsidentin von der Leyen mit Olaf Scholz

12 Dezember 2021

ich freue mich sehr, lieber Herr Scholz, Sie hier als deutscher Bundeskanzler bei der Europäischen Kommission begrüßen zu dürfen. Wir kennen uns ja persönlich schon seit einigen Jahren und haben gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet. Das hilft jetzt natürlich auch in der neuen Rolle. Deutschland war und ist immer sehr wichtig für die Entwicklung unserer Gemeinschaft. Die deutschen Kanzler die deutsche Kanzlerin haben stets einen sehr prägenden Einfluss. Und deshalb ist Ihr frühzeitiger Besuch, hier bei der Europäischen Kommission, für uns alle ein sehr ermutigendes Signal. Es zeigt, welch hohen Stellenwert die neue deutsche Regierung dem Thema Europa auch widmet. Wenn man in den Koalitionsvertrag schaut, dann sieht man, dass da ein sehr starkes Europakapitel ist und dass sich das Thema eigentlich durch den ganzen Koalitionsvertrag zieht. Wir freuen uns auf Ihre G7-Präsidentschaft, die ja gleich dann am 1 Januar losgeht.
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Global Gateway: bis zu 300 Mrd. EUR für die Strategie der Europäischen Union zur Förderung nachhaltiger Verbindungen rund um die Welt

08 Dezember 2021

Heute bringen die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik „Global Gateway“ auf den Weg, die neue europäische Strategie, mit der intelligente, saubere und sichere Verbindungen für Digitalisierung, Energie und Verkehr gefördert sowie die Gesundheits-, Bildungs- und Forschungssysteme weltweit gestärkt werden sollen. Global Gateway steht für nachhaltige, zuverlässige Verbindungen, die den Menschen und dem Planeten dabei helfen, die dringendsten globalen Herausforderungen – von Klimawandel und Umweltschutz über die Verbesserung der Gesundheitssicherheit bis hin zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der globalen Lieferketten – zu bewältigen. Mit Global Gateway sollen im Zeitraum 2021 bis 2027 bis zu 300 Mrd. EUR an Investitionen mobilisiert werden, um unter Berücksichtigung der Bedürfnisse unserer Partner und der eigenen Interessen der EU zu einer dauerhaften weltweiten Erholung beizutragen.
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Bilanzkontrolle ab 2022 : Prüfungsschwerpunkt Reverse Factoring

30 November 2021

Die BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2021 schwerpunktmäßig Lieferkettenfinanzierungen (Reverse Factoring) überprüfen, weil diese Art der Unternehmensfinanzierung immer häufiger eingesetzt wird. Als unmittelbare Konsequenz aus dem Fall Wirecard plant die BaFin zudem, in begründeten Einzelfällen auch zu prüfen, ob angegebene Zahlungsmittel und Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind. Darüber hinaus wird die Aufsicht verstärkt auf nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführungsunterlagen achten. Beim Reverse Factoring handelt es sich um Vereinbarungen, in denen sich Käufer und Verkäufer darauf verständigen, dass die Schuld des Käufers von einem Dritten beglichen wird. Mehr…

Kommission legt neue Vorschriften für politische Werbung, Wahlrecht und Parteienfinanzierung fest

28 November 2021
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Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag über die Transparenz und die Ausrichtung von politischer Werbung vorgelegt. Er ist ein Teil von Maßnahmen zum Schutz der Wahlintegrität und zur Förderung der demokratischen Teilhabe. Mit dem Vorschlag soll vorgeschrieben werden, dass jede politische Werbeanzeige eindeutig als solche gekennzeichnet sein und Angaben darüber enthalten muss, wer wieviel dafür bezahlt. Techniken für das Targeting (Ausrichten) und die Amplifikation von politischer Werbung sollen so genau wie noch nie öffentlich gemacht, und die Verwendung sensibler personenbezogener Daten soll ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen verboten werden. Die Kommission schlägt ferner vor, die geltenden EU-Vorschriften in Bezug auf mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihr Wahlrecht bei Europawahlen und Kommunalwahlen sowie die Vorschriften über europäische politische Parteien und Stiftungen zu aktualisieren. Mehr…

Delen Finance jetzt Delen Investment Group: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

19 November 2021

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Delen Investment Group, angeblicher Sitz in der Hanauer Landstraße 291b, 60314 Frankfurt am Main, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Auch besteht keinerlei Zusammenhang mit der in Belgien ansässigen Delen Private Bank.
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Erklärung der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen zum Ergebnis der COP26

14 November 2021
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Die Klimakonferenz COP26 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das angestrebte Ziel von 1,5 Grad Celsius bleibt in Reichweite, aber die Arbeit ist noch lange nicht getan. Wir sollten die Zusagen von Glasgow so schnell wie möglich umsetzen, um anschließend höher zu streben. Ich möchte dem Exekutiv-Vizepräsidenten Frans Timmermans für die entscheidende Rolle, die er bei den Verhandlungen in Glasgow gespielt hat, danken. Und ich beglückwünsche all diejenigen, die unermüdlich daran gearbeitet haben, die Einigung zu erreichen.
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N26 Bank GmbH: Wachstumsbeschränkung und Sonderbeauftragten

09 November 2021

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 05.10.2021 gegenüber der N26 Bank GmbH angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um wieder eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Risiken für die operationelle Resilienz einzudämmen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter wird die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen überwachen. Konkret hat die BaFin die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen Informationstechnologie und Auslagerungsmanagement angeordnet. Die Umsetzung muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen. Die Mängel im Risikomanagement liegen im starken Wachstum der Bank begründet. Die BaFin hat Maßnahmen zur Risikominimierung angeordnet, die das Kundenwachstum und gewisse Risikopositionen begrenzen. Das Neukundenwachstum der N26 Bank GmbH wird materiell reduziert und ist auf 50.000 Neukunden pro Monat begrenzt. Zudem darf der Forderungswert an durch Immobilien besicherten Risikopositionen maximal 500.000.000 EUR betragen. Diese Begrenzung schließt alle Länder ein, in denen die N26 Bank GmbH tätig ist.
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