Digitalisierungsstrategie der BaFin

26 Februar 2019

Die fortschreitende Digitalisierung und das Phänomen „Big Data und Artificial Intelligence“ (BDAI) verändern den Finanzmarkt zusehends. Dieser Markt ist allerdings traditionell stark reguliert und wird beaufsichtigt, denn er lebt mehr als andere Märkte davon, dass man auf seine Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität vertrauen kann. Eine solide Basis für dieses Vertrauen zu schaffen, ist Aufgabe der BaFin. Sie hat sich daher im August 2018 eine Digitalisierungsstrategie gegeben, in der sie drei Grundfragen formuliert.

Handlungsfeld „Aufsicht und Regulierung“

Wie ist aufsichtlich und regulatorisch mit den Marktveränderungen umzugehen, die durch die Digitalisierung ausgelöst werden?

Handlungsfeld „IT-Aufsicht und -Sicherheit”

Wie kann die BaFin sicherstellen, dass die innovativen Technologien und IT-Systeme sowie Daten, die bei den beaufsichtigten Unternehmen genutzt werden, sicher sind?

Handlungsfeld „Transformation der BaFin“

Wie muss sich die BaFin angesichts der fortschreitenden Digitalisierung weiterentwickeln – intern und an den Schnittstellen zum Markt? Mit ihrer Digitalisierungsstrategie will die BaFin aufzeigen, wie sie die Weichen in diesen drei Handlungsfeldern stellen will. In keinem fängt sie bei null an: In vielen Bereichen arbeitet und denkt die Behörde bereits weitgehend digital. Aber die BaFin orientiert sich an einer ehrgeizigen Benchmark: Vom Jahr 2025 an will sie weltweit zu den führenden Aufsichtsbehörden gehören, was den Umgang mit der fortschreitenden Digitalisierung angeht.

Dies kann ihr nur in Teilschritten gelingen. Daher benennt die Digitalisierungsstrategie zunächst für jedes Handlungsfeld übergeordnete Ziele. Neben der Ausgangslage und dem Status quo wird auch eine Auswahl der derzeit geplanten nächsten Schritte aufgeführt, die der Erreichung dieser Ziele dienen. Angesichts des stetigen digitalen Wandels kann eine solche Darstellung nicht das gesamte Spektrum aller erforderlichen Maßnahmen umfassen. Zudem sind weder die übergeordneten Ziele noch die Wege dorthin statisch. Sie entwickeln sich dynamisch weiter und müssen fortlaufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Quelle: BaFin

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